DORA Art. 19: Schwerwiegende IKT-Vorfälle melden
DORA Art. 19 verpflichtet Finanzunternehmen zur Meldung schwerwiegender IKT-Vorfälle. Was die Erst-, Zwischen- und Abschlussmeldung konkret verlangt.
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DORA für KI-Systeme: digitale operationale Resilienz, IKT-Drittparteien und das Zusammenspiel mit den Pflichten des EU AI Act.
DORA Art. 19 verpflichtet Finanzunternehmen zur Meldung schwerwiegender IKT-Vorfälle. Was die Erst-, Zwischen- und Abschlussmeldung konkret verlangt.
Weiterlesen →DORA erfasst KI-Anbieter als IKT-Drittdienstleister. Welche Pflichten aus Art. 28 gelten und wo die AI-Act-Fristen hineinspielen.
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